Ablauf der palliativen Versorgung
- Ausstellung einer SAPV-Verordnung zur Bewilligung durch die Krankenkasse
z.B. durch Hausarzt, Klinik oder Palliativarzt, ggf. nach Rückmeldung durch das Palliativ-Care Team. - Mitteilung an das Palliativ-Care Team
z. B. durch eine Klinik, niedergelassene Ärzte, Kostenträger, Patienten, Angehörige und/oder Bevollmächtigte oder andere Patientendienste. - Kontaktaufnahme mit dem Patienten
Das Palliativ-Care Team Fürth bespricht mit dem Patienten bzw. den Angehörigen Art und Umfang der Leistungen der palliativen Versorgung. - Überprüfung des SAPV-Bedarfs durch das Palliativ-Care Team
Was braucht der Patient? Beratung, Koordination, Teil- bzw. Vollversorgung? - Beginn der Versorgung
Innerhalb von 24 Stunden nach der Erstanfrage nach Absprache mit dem Patienten bzw. den Angehörigen.
Die spätere Bewilligung durch den Kostenträger wird vorausgesetzt.
Der Versorgungsbedarf kann sich im Verlauf der Erkrankung sehr schnell ändern. Nach ihm bestimmt sich der Umfang der Leistungen bzw. die Versorgungsstufe. In Absprache mit dem verordnenden Arzt wird der Antrag bei der jeweiligen Krankenkasse angepasst.