Antragsmöglichkeiten auf Palliativleistungen
Wie können Sie Palliativleistungen beantragen?
Antrag durch den Haus- /Facharzt
Der Haus- /Facharzt erkennt einen Versorgungsbedarf, erstellt die Verordnung und definiert den Umfang der Leistung. Er informiert telefonisch das Palliativ-Care Team und sendet die Vorderseite- und Rückseite der Verordnung per Fax an dieses.
Antrag durch das Klinikum
Auch der Klinikarzt kann eine Verordnung (für 7 Tage) ausstellen, wenn ein Betroffener in seinen häuslichen Bereich zur Weiterversorgung entlassen werden soll.
Anfrage durch den Betroffenen oder aus seinem Umfeld
Das Palliativ-Care Team Fürth prüft bei einem Besuch vor Ort, ob die Hilfeleistung im Rahmen der gesetzlichen Krankenkassenvorschriften erbracht werden kann. Im positiven Fall tritt es mit dem Haus- /Facharzt in Verbindung und klärt mit ihm die Verordnung.
Anfrage durch den Pflegedienst
Erkennt ein versorgender Pflegedienst den zusätzlichen spezialisierten palliativen Versorgungsbedarf, beantragt er beim Haus- /Facharzt eine Verordnung.